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Aktuelle Meldungen

Muster-Impressum vom Bundesministerium für Justiz

21.10.2008

Abmahnungen wegen fehlender Angaben laut Telemediengesetz im Impressum einer Website gehören heute leider zum Alltag im Geschäftsleben. Ein neu erschienener Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz soll kleinen und mittleren Unternehmen jetzt Rechtssicherheit bei der Impressumspflicht geben. Eine rechtliche Beratung ersetzt dieser Leitfaden zwar nicht, ist aber eine gute Orientierungshilfe. Den Leitfaden finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Neue Muster-Widerrufsbelehrung für Online-Händler

01.04.2008

Zum 1. April 2008 tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-InfoV in Kraft. Die neue Fassung dieser Verordnung enthält zwei Änderungen über eine Widerrufsbelehrung, die in der vorherigen Fassung mehrfach kritisiert wurden. Den neuen, vollständigen Text der Widerrufsbelehrung finden Sie hier auf dem Online-Angebot des Bundesministeriums der Justiz.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

26.01.2007

Seit dem 1. Januar 2007 gelten obligatorische Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch für E-Mails. Dazu zählen etwa die vollständige Firmenbezeichnung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut, die Rechtsform oder der Sitz der Gesellschaft. Diese, in der HGB-Novelle versteckte Neuregelung ruft inzwischen kommerzielle Abmahner auf den Plan. Die Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) warnt deshalb alle Unternehmen und empfiehlt dringend, den E-Mail-Standard daraufhin noch einmal zu überprüfen. Genaue Auskunft darüber, welche Angaben zu machen sind, gibt das folgende Merkblatt der IHK

Quelle: Rundschreiben der IHK Aachen

 

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