Neue Muster-Widerrufsbelehrung für Online-Händler
01.04.2008
Zum 1. April 2008 tritt die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-InfoV in Kraft. Die neue Fassung dieser Verordnung enthält zwei Änderungen über eine Widerrufsbelehrung, die in der vorherigen Fassung mehrfach kritisiert wurden. Den neuen, vollständigen Text der Widerrufsbelehrung finden Sie hier auf dem Online-Angebot des Bundesministeriums der Justiz.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
26.01.2007
Seit dem 1. Januar 2007 gelten obligatorische Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch für E-Mails. Dazu zählen etwa die vollständige Firmenbezeichnung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut, die Rechtsform oder der Sitz der Gesellschaft. Diese, in der HGB-Novelle versteckte Neuregelung ruft inzwischen kommerzielle Abmahner auf den Plan. Die Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) warnt deshalb alle Unternehmen und empfiehlt dringend, den E-Mail-Standard daraufhin noch einmal zu überprüfen. Genaue Auskunft darüber, welche Angaben zu machen sind, gibt das
folgende Merkblatt der IHK
Quelle: Rundschreiben der IHK Aachen
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